Tattoo
Personen unter 18 Jahren werden bei uns nicht tätowiert.
Piercing
Einverständniserklärung bei Minderjährigen:
Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutz geregelt. Jugendliche ab 14
Jahre werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:
Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem Zweiten eine Einverständniserklärung
unterschrieben vorliegt.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
- Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
Alternativ: Reisepass, Führerschein, Kinderausweis
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist es ausreichend, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung, sowie die Ausweise/Ausweiskopien beider
Elternteile vorliegt.
Folgende Punkte sind bei der Einverständniserklärung zu beachten:
- Handschriftlich verfasst
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der zu piercenden Person
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Erziehungsberechtigten
- Art und Körperstelle des Piercings
Folgende Piercings/Modificationen sind bei Minderjährigen ausgeschlossen:
Intimpiercings
Brustpiercing bei Frauen
Brustpiercing bei Männern unter 16 Jahren
Septum
Piercing
Zwischenauge (Bridge)
Skin Diver
Zungenpiercing unter 16 Jahren
Dermal Anchor
Backenpiercing (Cheek)
Surface
Piercings
Cuttings
Implants
Suspensions
Ohrlocherweiterungen (Dehnen)
Dehnen anderer Piercingstellen